Der Verein erstattet jeweils am Jahresende
Mitgliedern, die aktiv am Vereinsleben teilgenommen haben, einen Teil der im abgelaufenen Jahr gezahlten Startgelder zurück. Dies gilt für alle Triathlon-affinen Sportveranstaltungen, an denen
das Mitglied im Namen des Vereins teilgenommen hat.
Wichtig: Bitte verlangt bei der Anmeldung zur jeweiligen Veranstaltung einen Quittungsbeleg über die Teilnahme. Wie nachfolgend erläutert, ist dieser ist am Jahresende dann beim ASG Kassenwart
einzureichen. Die Höhe des Erstattungsbetrages ist abhängig von
- den am Jahresende liquiden Finanzmitteln
- der Summe der eingereichten Rechnungen aller Antragsteller
Hieraus werden anteilsmäßig die einzelnen Rückerstattungsbeträge errechnet und zugeteilt. Zusätzlich wird erwartet, dass das Mitglied bei wenigstens einem der drei ASG Kern-Veranstaltungen (1) Hockenheimringlauf, (2) BASF-Firmencup oder German Cycling Cup mitgeholfen hat. Damit hat das Mitglied einen Beitrag am regionalen Vereinssport geleistet und gleichzeitig auch einen kleinen Teil des ASG-Budgets mit erwirtschaftet. Die Startgeld-Rückerstattung versteht sich deshalb auch als verdientes Dankeschön an diese Mitglieder.
Natürlich kann es auch zwingende Gründe dafür geben, dass jemand bei keiner der drei Veranstaltungen als Helfer zur Verfügung stehen konnte. In diesem Fall bitte im Voraus den Vorstand ansprechen und ihn über die drei Verhinderungen informieren. Der Vorstand wird dann für den gegebene Fall individuell entscheiden, ob und inwieweit dennoch eine Rückerstattung gewährt werden kann.
Im Detail: Wie hoch ist die Startgeld
Rückerstattung?
Der Vorstand stellt alljährlich ein bestimmtes „Ist-Budget“ für den Startgeld-Zuschuss fest. Für den Antragsteller ist pro Veranstaltung ist die Betragshöhe in jedem Fall auf maximal 50 EUR
begrenzt. Aufgrund des so resultierenden Gesamtbetrages aller Antragssteller wird für das jeweilige Wirtschaftsjahr ein bestimmtes „Soll-Budget“ errechnet. In der Regel übersteigt dies das
aktuelle Ist-Budget deutlich. Der ausgezahlte Betrag wird dementsprechend für jeden Antragsteller anteilig gekürzt. Somit erhalten alle Antragsteller jeweils x Prozent aus dem Ist-Budgets
zugeteilt, und „x“ ist für alle Antragsteller gleich.
Wie soll ich vorgehen, um den Zuschuss zu erhalten?
Wichtig. Die Belege als Nachweis gut aufheben, werden bei Bedarf von euch eingefordert.
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All das nochmal hier in Kurzversion